Wozu das gut ist: Geld zwischen Firma und Gesellschafter darf fließen — aber nur mit schriftlichem Vertrag, angemessenem Zins und klarer Rückzahlung. Fehlt das, behandelt das Finanzamt die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung: die Firma darf sie nicht abziehen, und der Gesellschafter zahlt darauf Steuern. Sie füllen die Felder aus, rechts entsteht der Vertrag mitlesbar. Am Ende laden Sie ihn herunter, unterschreiben beide und legen ihn ab. Kostenlos. Wenn Sie möchten, sieht ein Jurist vorher darüber.
Der Zins muss dem entsprechen, was zwischen Fremden vereinbart würde. Als Anhaltspunkt dient der Basiszinssatz der Bundesbank plus einen marktüblichen Aufschlag; ohne eigene Angabe setzt die Finanzverwaltung 5,5 % an.
Der Entwurf ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob das Finanzamt das Darlehen anerkennt, hängt von Zins, Sicherheit und Rückzahlbarkeit im Einzelfall ab. Bei Zweifeln lassen Sie den Vertrag prüfen.