Firma und Gesellschafter

Darlehensvertrag erstellen.

Wozu das gut ist: Geld zwischen Firma und Gesellschafter darf fließen — aber nur mit schriftlichem Vertrag, angemessenem Zins und klarer Rückzahlung. Fehlt das, behandelt das Finanzamt die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung: die Firma darf sie nicht abziehen, und der Gesellschafter zahlt darauf Steuern. Sie füllen die Felder aus, rechts entsteht der Vertrag mitlesbar. Am Ende laden Sie ihn herunter, unterschreiben beide und legen ihn ab. Kostenlos. Wenn Sie möchten, sieht ein Jurist vorher darüber.

Wer leiht wem

Der häufigste Fall — meist zur Finanzierung, statt Kapital einzuzahlen.
Achtung, das schaut das Finanzamt genau an. Ein Darlehen der Firma an ihren Gesellschafter wird nur anerkannt, wenn Zins, Laufzeit, Rückzahlung und — bei größeren Beträgen — eine Sicherheit vereinbart sind, und wenn die Rückzahlung realistisch erscheint. Fehlt das, gilt der Betrag als verdeckte Gewinnausschüttung. Wir empfehlen die Prüfung.
Sie unterschreiben auf beiden Seiten. Dafür muss der Geschäftsführer vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit sein (§ 181 BGB) oder die Gesellschafter müssen dem Vertrag zustimmen. Sonst ist er unwirksam — den passenden Beschluss erstellen Sie im Beschluss-Generator.

Die Firma

Die Person

Betrag und Zweck

Zinsen

Angemessen

Der Zins muss dem entsprechen, was zwischen Fremden vereinbart würde. Als Anhaltspunkt dient der Basiszinssatz der Bundesbank plus einen marktüblichen Aufschlag; ohne eigene Angabe setzt die Finanzverwaltung 5,5 % an.

Unter 3 % oder über 12 % wird erklärungsbedürftig.
Übliche Spanne bei unbesicherten Darlehen: 2 bis 5 Punkte.
Ein zinsloses Darlehen ist steuerlich riskant. Leiht die Firma zinslos an den Gesellschafter, rechnet das Finanzamt den ersparten Zins als Vorteil hinzu — bei größeren Beträgen als verdeckte Gewinnausschüttung. Umgekehrt, vom Gesellschafter an die Firma, ist Zinslosigkeit meist unschädlich, mindert aber den Betriebsausgabenabzug.

Laufzeit und Rückzahlung

Sicherheiten und weitere Punkte

0 gewählt
Bei Darlehen der Firma an den Gesellschafter erwartet das Finanzamt ab etwa 50.000 € eine Sicherheit.
Ein Rangrücktritt ist ein starker Eingriff. Sie treten mit Ihrer Forderung hinter alle anderen Gläubiger zurück — im Insolvenzfall meist ein Totalverlust. Steuerlich muss er richtig formuliert sein, sonst entsteht ein Ertrag in der Bilanz. Bitte prüfen lassen.

Prüfen lassen?

Ihr Vertrag

Entwurf

Der Entwurf ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob das Finanzamt das Darlehen anerkennt, hängt von Zins, Sicherheit und Rückzahlbarkeit im Einzelfall ab. Bei Zweifeln lassen Sie den Vertrag prüfen.